1. TSE (technische Sicherheitseinrichtung):
Kassen benötigen eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung) – ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall aufzeichnet.
2. Vorhandene Kassen:
Bereits vorhandene Kassen müssen nachgerüstet werden.
3. Neue Kassen:
Neue Kassen müssen die Anforderungen sofort bzw. bis zum Stichtag erfüllen.
4. Bonausgabepflicht:
Es gibt eine Bonausgabepflicht – alle Buchungen müssen über einen Bon ausgegeben werden, der dem Käufer zur Verfügung gestellt werden muss.
5. Meldung an das Finanzamt:
In- und Außerbetriebnahme einer Registrierkasse bzw. eines elektronische Aufzeichnungssystem muss dem Finanzamt mitgeteilt werden.